Die Mitgliederversammlung des Vereins „Förderverein für Medienkompetenz in Schulen e.V.“ hat folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sowie natürliche Personen sind von der Beitragszahlung befreit.

  2. Die Beiträge werden jeweils zum 1.1. eines Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

  3. Der jährliche Beitrag beträgt 600,00 Euro. Die erste Beitragszahlung wird bei Aufnahme in den Verein fällig, wobei der Beitrag voll zu zahlen ist, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme in den Verein erfolgt.

  4. Es können Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Beschlossen am 05.02.2019